ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


 


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von HAHNGASTROSERVICE, Jürgen Hahn

 

1. Behördliche Genehmigung
 

HAHN GASTRO SERVICE, Jürgen Hahn besitzt die Erlaubnis zur gewerblichen Überlassung von Arbeitnehmern
 

2. Zahlungsweise
 

Die Grundlage der Rechnungstellung ist der Stundennachweis, der durch unsere Mitarbeiter bzw. vermittelten freiberuflichen Dienstleister/Rechnungssteller täglich geschrieben und vom Kunden oder seinem Erfüllungsgehilfen rechtsverbindlich abgezeichnet wird, ist kein Zeichnungsberechtigter vor Ort, so gilt der Eintrag des/der Mitarbeiter bzw. des freiberuflichen Dienstleisters als rechtsverbindlich.
 

Die Rechnung wird binnen -7- Tagen nach Rechnungstellung fällig ohne jeglichen Abzug. Der Auftraggeber kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten

oder rechtskräftig sind.
 

Bei Überschreiten des Zahlungszieles ist

HAHN GASTRO SERVICE, Jürgen Hahn berechtigt, bankübliche Verzugszinsen zu berechnen.
 

10 Tage nach Fälligkeit der Rechnung tritt gemäss

 § 286 Abs. 3 BGB ohne Mahnung Verzug ein.
 

3. Abwerben von Kunden und Mitarbeiten
 

Unsere festangestellten Mitarbeiter sowie unsere freiberuflichen Dienstleister / Rechnungssteller verpflichten sich, keine Aufträge von Kunden der HAHN GASTRO SERVICE, Jürgen Hahn, für welche Sie bereits im Einsatz waren anzunehmen, auszuführen oder den Preis zu unterbieten. Dies gilt für eine Frist von 18 Monaten nach Beendigung des letzten Auftrages.
 

Bei Verletzung dieser Vereinbarung durch den festangestellten Mitarbeiter oder freiberuflichen Dienstleister wird eine Konventionalstrafe von € 6000.- netto zzgl.- der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer zugunsten der HAHN GASTRO SERVICE, Jürgen Hahn fällig, der Konventionalstrafbetrag darf mit offener Gehaltsforderung oder offener Rechnung verrechnet werden.
 

Unseren Kunden ist es untersagt, die Mitarbeiter der HAHN GASTRO SERVICE, Jürgen Hahn abzuwerben, bei Zuwiderhandlung wird eine Ablöse- bzw. Übernahmegebühr von Euro 6.000.- zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer zugunsten der HAHN GASTRO SERVICE, Jürgen Hahn fällig.
 

4. Mängel
 

Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach der Beendigung des Auftrages in Schriftform und per Einschreiben mit Rückschein an HAHN GASTRO SERVICE, Jürgen Hahn einzureichen, ein Abzug von der Rechnungssumme ist nicht zulässig. Für höhere Gewalt, Krankheit, Stornierung durch den Auftraggeber sowie für das unternehmerische Risiko des Auftraggebers übernimmt "HAHN GASTRO SERVICE",

Jürgen Hahn keine Haftung.
 

5. Stornierung von gebuchten Aufträgen,                                          Mindestauftragsdauer
 

Gebuchte Aufträge können schriftlich storniert werden gegen folgende Stornierungsgebühr:
 

8 Tage vor Auftragsbeginn   =   0 %
 

4 Tage vor Auftragsbeginn   = 50 %
 

3 Tage vor Auftragsbeginn   = 60 %
 

2 Tage vor Auftragsbeginn   = 80 %
 

1 Tag vor Auftragsbeginn     = 90 %
 

Die Mindestauftragsdauer beträgt 8 Stunden pro Arbeitstag, der Auftraggeber hat Sorge zu tragen, dass die Pausenzeiten eingehalten werden, ab 6 Stunden ununterbrochener Arbeitszeit ist mindestens 1 Stunde Pausenzeit zu gewähren, diese ist im Stundennachweis einzutragen.
 

6. Unterkunft / Kost
 

Eine geeignete menschenwürdige Unterkunft sowie regelmässige Speisen und Getränke werden von Seiten des Auftraggebers unentgeltlich zur Verfügung gestellt, ist eine Unterbringung durch den Auftraggeber nicht möglich, übernimmt dieser nach Absprache mit  HAHN GASTRO SERVICE, Jürgen Hahn, die Kosten der Unterbringung des Mitarbeiters bzw.des vermittelten freiberuflichen Dienstleisters/Rechnungsstellers.
 

7. Leistungskommision bei freiberuflichen Dienstleistern
 

HAHN GASTRO SERVICE, Jürgen Hahn tritt grundsätzlich als Leistungskommisionär auf, das Rechnungshonorar für den vermittelten freiberuflichen Dienstleister/Rechnungsteller ergibt sich aus der Vermittlungsprovision für Hahn Gastro Service, Jürgen Hahn, zuzüglich dem Honorar für den vermittelten freiberuflichen Dienstleister / Rechnungssteller. Der vermittelte freiberufliche Dienstleister / Rechnungssteller ist nicht in den Betrieb der HAHN GASTRO SERVICE, Jürgen Hahn eingeordnet. Die sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Einordnung im Betrieb des Auftraggebers hat der Auftraggeber zu prüfen. Die HAHN GASTRO SERVICE, Jürgen Hahn übernimmt für die sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Einordnung der vermittelten freiberuflichen Dienstleister / Rechnungssteller im Betrieb des Auftraggebers keine Gewähr. Sollte HAHN GASTRO SERVICE, Jürgen Hahn eigene Mitarbeiter überlassen, so wird auf dieses gesondert hingewiesen.
 

8. Gerichtsstand
 

Gerichtsstand ist Rosenheim in Oberbayern
 


 

HAHN GASTRO SERVICE

 

Jürgen Hahn
 


 

STAND : 01.01.2022